A1-Führerschein
GROßER FAHRSPAß-ANDERER FÜHRERSCHEIN
Die Zero S, Zero DS, Zero FXE und die Zero XE bieten in ihrer Klasse das außergewöhnlichste Fahrerlebnis und einen absoluten Nervenkitzel. Egal ob Sie Fahranfänger sind oder wieder zum Motorradfahren zurückkehren, genießen Sie sämtliche Vorteile elektrischer Motorräder, ohne die üblichen Kosten und Komplikationen herkömmlicher Motorräder.
Für die faszinierenden 11-kW-Modelle von Zero Motorcycles ist ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich oder aber die in Deutschland gültige Fahrerlaubnis-Erweiterung B 196. Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.
Sogar ein Führerschein der Klasse B ist ausreichend, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. In Deutschland dürfen Sie die 11-kW-Modelle von Zero mit einem Führerschein der Klasse B fahren, wenn dieser vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde. In der Schweiz müssen Sie innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt des Führerscheins der Klasse B ein 8-Stunden-Training absolvieren. Und in Österreich ist es erlaubt, eine 11-kW-Zero zu fahren, wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre lang besitzen und nach einem Praxistraining von 6 Stunden.
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an einen Zero Motorcycles-Händler.
Zero S
Ideal für tägliches Fahren
Bis zu 248 km Reichweite
Zero DS
Allroundvermögen
Aufrechte Sitzposition
Zero FXE
Ein fahrbares Kunstwerk
Pures und berauschendes Fahrerlebnis
Zero XE
Für den Offroad-Enthusiasten
Unglaubliches Leistungsgewicht
FÜHRERSCHEINANFORDERUNGEN FÜR ELEKTROMOTORRÄDER
Elektromotorräder bieten im Vergleich zu ihren Gegenstücken mit Verbrennungsmotor ein einzigartiges Fahrerlebnis. Mit einem Elektromotorrad erhalten Sie aus dem Stand heraus das volle Drehmoment. Die Leistungsentfaltung ist zudem üblicherweise über das gesamte Drehzahlband ausgeglichener.
In der EU gibt es andere Zulassungskriterien für elektrische Motorräder. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Elektromotorräder nach ihrer Dauerleistung eingestuft und homologiert werden und sich somit die Einstufung nicht wie bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor nach der maximalen Leistung richtet.
MAXIMALE LEISTUNG VS. NUTZLEISTUNG VS. DAUERLEISTUNG:
- Die maximale Leistung (oder Spitzenleistung) wird als die absolute Höchstleistung definiert, die ein Antriebsstrang erzeugen kann. Danach werden Elektrofahrzeuge in Regionen bewertet, die sich an SAE-Normen halten.
- Die Nutzleistung wird als die Leistung definiert, die ein Motor nach einer dreiminütigen Belastung bei 80 % der maximalen Leistung aufrechterhalten kann, gemäß der Regelung Nr. 85 der UN/ECE. Danach werden Elektrofahrzeuge in Regionen bewertet, die sich an EU-Normen halten.
- Die Dauerleistung wird als die Leistung definiert, die ein Motor 30 Minuten lang kontinuierlich aufrechterhalten kann, gemäß der Regelung Nr. 85 der UN/ECE. Danach werden Elektrofahrzeuge in Regionen bewertet, die sich an EU-Normen halten.
Erleben Sie Elektro
Sie müssen sie wirklich ausprobieren, um die berauschende Kraft zu erleben, die jedes dieser Modelle innerhalb seiner eigenen Kategorie entfesseln kann. Wir haben Händler in ganz Europa, die Probefahrten anbieten. Probieren Sie es aus. Sie werden es lieben.