FÖRDERUNGSAKTIONEN
National
THG Quote
Halter von Elektromotorrädern in Deutschland können ab sofort mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine attraktive Prämie erhalten. Die Abwicklung erfolgt über alle deutschen Zero-Händler. Zur Antragsstellung ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nötig. Die Höhe der Förderung, für Neu- sowie Bestandskunden, kann zwischen 250 bis 450 Euro pro Jahr betragen.
Elektrisch fahren lohnt sich!
Mehr über The Future Drive und die THG-Quote hier: https://www.co2-quote.de/
KFZ-Steuerfrei
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für reine Elektrofahrzeuge vor: Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
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Regional
DISCLAIMER
Die Informationen zur Förderung und Anreizen auf dieser Webseite sind nicht garantiert vollständig, aktuell und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Steuerberater oder Anwalt, um die Berechtigung, die spezifische Höhe der verfügbaren Mittel zu bestimmen.