FÖRDERUNGSAKTIONEN
National
THG Quote
Halter von Elektromotorrädern (L3e-A2 und L3e-A3) in Deutschland können mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine jährliche Prämie erhalten. Leider sind 11 kW Elektromotorräder von dieser Förderung ausgenommen. Zur Antragsstellung ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nötig.
KFZ-Steuerfrei
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für reine Elektrofahrzeuge vor: Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
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LEASING ÜBER GEHALTSUMWANDLUNG
Die wohl höchste Form der Förderung elektrischer Fahrzeuge für ArbeitnehmerInnen: Leasing durch Gehaltsumwandlung
Jobroller ist die führende Plattform für Leasing von Elektromotorrädern durch Gehaltsumwandlung. Arbeitnehmer genießen die bequeme Nutzung von Zero Motorrädern, ohne sie kaufen zu müssen. Niedrige monatliche Raten, keine Anzahlung und je nach Verdienst und Steuerklasse sind bis zu 46% Ersparnis zu erzielen. Hier mehr erfahren: https://www.job-roller.eu/.
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Die Informationen zur Förderung und Anreizen auf dieser Webseite sind nicht garantiert vollständig, aktuell und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Steuerberater oder Anwalt, um die Berechtigung, die spezifische Höhe der verfügbaren Mittel zu bestimmen.