FÖRDERUNGSAKTIONEN

National

THG Quote

Halter von Elektromotorrädern (L3e-A2 und L3e-A3) in Deutschland können mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine jährliche Prämie erhalten. Leider sind 11 kW Elektromotorräder von dieser Förderung ausgenommen. Zur Antragsstellung ist lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nötig.

KFZ-Steuerfrei

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für reine Elektrofahrzeuge vor: Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).

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LEASING ÜBER GEHALTSUMWANDLUNG

Die wohl höchste Form der Förderung elektrischer Fahrzeuge für ArbeitnehmerInnen: Leasing durch Gehaltsumwandlung

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Jobroller ist die führende Plattform für Leasing von Elektromotorrädern durch Gehaltsumwandlung. Arbeitnehmer genießen die bequeme Nutzung von Zero Motorrädern, ohne sie kaufen zu müssen. Niedrige monatliche Raten, keine Anzahlung und je nach Verdienst und Steuerklasse sind bis zu 46% Ersparnis zu erzielen. Hier mehr erfahren: https://www.job-roller.eu/.

Regional

Stand Januar 2025. Änderungen vorbehalten, da Haushaltsbeschlüsse für 2025 z.T. noch nicht gefasst wurden.

Berlin

Bis zu 500 € (Ausschließlich für Gewerbliche Käufer) - Mehr dazu

München

Bis zu 750 € - Mehr dazu

Siegen

Bis zu 750 € - Mehr dazu

Limburg

Bis zu 500 € - Mehr dazu

DISCLAIMER

Die Informationen zur Förderung und Anreizen auf dieser Webseite sind nicht garantiert vollständig, aktuell und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Steuerberater oder Anwalt, um die Berechtigung, die spezifische Höhe der verfügbaren Mittel zu bestimmen.