FÖRDERUNGSAKTIONEN
NoVA entfällt
Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebs (z.B. Elektro) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit.
Dazu mehr hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-%C3%9Cbersicht/NoVA-Befreiung.html
Privatpersonen
Für Privatpersonen werden folgende öffentliche Förderungen angeboten:
- E-Motorrad L3e > 11 kW: bis zu 2.300 EUR
- E-Motorrad L3e < 11 kW: bis zu 1.700 EUR
Für nähere Informationen sehen Sie hier: https://www.klimafonds.gv.at/wp-content/uploads/sites/16/Leitfaden-EMob-Private-2024.pdf
Unternehmen
Förderungen werden auch für Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen Anträge zu Förderungen einreichen.
Dazu mehr hier: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-leichtfahrzeuge-und-e-zweiraeder-2024
DISCLAIMER
Die Informationen zur Förderung und Anreizen auf dieser Webseite sind nicht garantiert vollständig, aktuell und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Steuerberater oder Anwalt, um die Berechtigung, die spezifische Höhe der verfügbaren Mittel zu bestimmen.