FÖRDERUNGSAKTIONEN
NoVA entfällt
Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebs (z.B. Elektro) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen, sind von der Normverbrauchsabgabe befreit.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-%C3%9Cbersicht/NoVA-Befreiung.html
Privatpersonen
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
- E-Motorrad (L3e > 11kW): 1.400 Euro
- E-Leichtmotorrad (L3e ≤ 11kW): 700 Euro
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2023
Gewerbe
Die Förderung für Fahrzeuge beträgt:
- E-Motorrad (L3e > 11kW): 1.900 Euro
- E-Leichtmotorrad (L3e ≤ 11kW): 1.200 Euro
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/e-leichtfahrzeuge-und-e-zweiraeder-2023
DISCLAIMER
Die Informationen zur Förderung und Anreizen auf dieser Webseite sind nicht garantiert vollständig, aktuell und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren eigenen Steuerberater oder Anwalt, um die Berechtigung, die spezifische Höhe der verfügbaren Mittel zu bestimmen.